Verwaltungsgerichtshof 0702/78

0702/78Verwaltungsgerichtshof18.09.1978

Regest

Anspruch auf Sachentscheidung Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0702/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.09.1978
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1978:1978000702.X00

Spruch

Die Beschwerde des JL in W, vertreten durch Dr. Erich Proksch, Rechtsanwalt in Wien III, Untere Viaduktgasse 55/11, gegen die Tiroler Landesregierung betreffend Verletzung der Entscheidungspflicht, wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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