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0702/78•Verwaltungsgerichtshof 0702/78
0702/78Verwaltungsgerichtshof18.09.1978
Anspruch auf Sachentscheidung Allgemein
Die Beschwerde des JL in W, vertreten durch Dr. Erich Proksch, Rechtsanwalt in Wien III, Untere Viaduktgasse 55/11, gegen die Tiroler Landesregierung betreffend Verletzung der Entscheidungspflicht, wird zurückgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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