Verwaltungsgerichtshof 0682/78

0682/78Verwaltungsgerichtshof18.09.1980

Regest

Parteiengehör Rechtsmittelverfahren

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0682/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.09.1980
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1980:1978000682.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid vom 4. Juni 1976 wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes, der angefochtene Bescheid vom 3. September 1976 wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 3.350,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.