Verwaltungsgerichtshof 0681/78

0681/78Verwaltungsgerichtshof01.07.1981

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0681/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.07.1981

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 5.100,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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