Verwaltungsgerichtshof 0671/78

0671/78Verwaltungsgerichtshof27.06.1978

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0671/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.06.1978
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1978:1978000671.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 900,-binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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