Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
0668/78•Verwaltungsgerichtshof 0668/78
0668/78Verwaltungsgerichtshof19.04.1979
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit fortgesetztes Delikt Ermessen besondere Rechtsgebiete Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen
Die Beschwerde gegen den erstgenannten Bescheid wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 150, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Der zweitgenannte Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.340,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.