Verwaltungsgerichtshof 0665/78

0665/78Verwaltungsgerichtshof16.11.1979

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0665/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.11.1979

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.