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0651/78•Verwaltungsgerichtshof 0651/78
0651/78Verwaltungsgerichtshof26.06.1980
Zuständigkeit der Vorstellungsbehörde Verhältnis zwischen gemeindebehördlichem Verfahren und Vorstellungsverfahren Rechtsstellung der Gemeinde im Vorstellungsverfahren
Der angefochtene Bescheid wird, insoweit als damit die Vorstellung gegen den Bescheid der Gemeindevertretung der Marktgemeinde G vom 29. Juli 1977, Zl. 844/1977Geh, abgewiesen wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Die Beschwerde wird, soweit damit die Vorstellung gegen den Bescheid der Salzburger Landesregierung vom 7. Juni 1977, Zl. 7.132078/751977, als unzulässig zurückgewiesen wurde, als unbegründet abgewiesen.
Das Land Salzburg hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 3.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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