Verwaltungsgerichtshof 0609/78

0609/78Verwaltungsgerichtshof13.09.1979

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0609/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.09.1979

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beiden Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je S 450,--, insgesamt somit S 900,--, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.