Verwaltungsgerichtshof 0607/78

0607/78Verwaltungsgerichtshof03.07.1978

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0607/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.07.1978

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 1.900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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