Verwaltungsgerichtshof 0576/78

0576/78Verwaltungsgerichtshof09.05.1979

Regest

Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0576/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.05.1979

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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