Verwaltungsgerichtshof 0542/78

0542/78Verwaltungsgerichtshof17.04.1978

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0542/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.04.1978

Spruch

Die Beschwerde der Jagdgenossenschaft Y, vertreten durch den Obmann des Jagdausschusses JS, M, gegen den Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 23. Jänner 1978, Zl. VI/4-J-24-1978, betreffend Zurückweisung einer Berufung, wird zurückgewiesen.

Der Antrag des Landes Niederösterreich auf Kostenzuspruch wird abgewiesen.

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