Verwaltungsgerichtshof 0495/78

0495/78Verwaltungsgerichtshof17.05.1978

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0495/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.05.1978

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Das Land Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.140,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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