Verwaltungsgerichtshof 0397/78

0397/78Verwaltungsgerichtshof22.06.1978

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Sachverhaltsänderung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0397/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.06.1978

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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