Verwaltungsgerichtshof 0367/78

0367/78Verwaltungsgerichtshof18.01.1980

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0367/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.01.1980

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Steiermark hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.700,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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