Verwaltungsgerichtshof 0319/78

0319/78Verwaltungsgerichtshof18.09.1980

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0319/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.09.1980
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1980:1978000319.X01

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je S 1.025,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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