Verwaltungsgerichtshof 0313/78

0313/78Verwaltungsgerichtshof21.03.1979

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0313/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.03.1979
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1979:1978000313.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.230,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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