Verwaltungsgerichtshof 0289/78

0289/78Verwaltungsgerichtshof22.04.1980

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0289/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.04.1980

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je S 450,-- (zusammen: S 900,--) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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