Verwaltungsgerichtshof 0280/78

0280/78Verwaltungsgerichtshof17.05.1979

Regest

Baubewilligung BauRallg6 Zurechnung von Bescheiden Intimation

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0280/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.05.1979

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.230,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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