Verwaltungsgerichtshof 0223/78

0223/78Verwaltungsgerichtshof06.06.1978

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0223/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.06.1978

Spruch

Die Beschwerde des Ing. FK in L, vertreten durch Dr. Josef Tschikof, Rechtsanwalt in Spittal/Drau, Hauptplatz 17, gegen den Bescheid der Kärntner Landesregierung vom 30. November 1977, Zl. 8 BauR-128/2/1977, betreffend Anrainereinwendungen in einer Bausache (mitbeteiligte Parteien: 1) FT in V, und 2) Marktgemeinde V, vertreten durch den Bürgermeister), wird zurückgewiesen.

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