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0223/78•Verwaltungsgerichtshof 0223/78
0223/78Verwaltungsgerichtshof06.06.1978
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters
Die Beschwerde des Ing. FK in L, vertreten durch Dr. Josef Tschikof, Rechtsanwalt in Spittal/Drau, Hauptplatz 17, gegen den Bescheid der Kärntner Landesregierung vom 30. November 1977, Zl. 8 BauR-128/2/1977, betreffend Anrainereinwendungen in einer Bausache (mitbeteiligte Parteien: 1) FT in V, und 2) Marktgemeinde V, vertreten durch den Bürgermeister), wird zurückgewiesen.
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