Verwaltungsgerichtshof 0215/78

0215/78Verwaltungsgerichtshof06.11.1980

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0215/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.11.1980

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 7.090,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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