Verwaltungsgerichtshof 0174/78

0174/78Verwaltungsgerichtshof19.03.1980

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0174/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.03.1980

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.140,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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