Verwaltungsgerichtshof 0155/78

0155/78Verwaltungsgerichtshof14.12.1978

Regest

Beweismittel fehlerhafte Niederschrift Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Verhältnis Gericht - Verwaltungsbehörde

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0155/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.12.1978
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1978:1978000155.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 900, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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