Verwaltungsgerichtshof 0143/78

0143/78Verwaltungsgerichtshof13.04.1978

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0143/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.04.1978

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 900,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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