Verwaltungsgerichtshof 0103/78

0103/78Verwaltungsgerichtshof07.12.1979

Regest

Verbot der reformatio in peius

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0103/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.12.1979

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Das Land Steiermark hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 7.480,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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