Verwaltungsgerichtshof 0097/78

0097/78Verwaltungsgerichtshof10.05.1979

Regest

Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker Gewerbetechniker Sachverständiger Aufgaben

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0097/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.05.1979
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1979:1978000097.X00

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 4.800,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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