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0078/78•Verwaltungsgerichtshof 0078/78
0078/78Verwaltungsgerichtshof03.03.1978
Vollzug
Dem Antrag der (mj.) JO, der (mj.) CO und des (mj.) HO (aller vertreten durch den Vater und gesetzlichen Vertreter HO) in O, vertreten durch Dr. Harry Zamponi, Rechtsanwalt in Linz, Kaisergasse 17, der gegen den Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 30. November 1977, Zl. BauR-4676/3-1977, betreffend Nichtbewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, erhobenen Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wird gemäß § 30 Abs. 2 VwGG 1965, in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 316/1976, nicht stattgegeben.
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