Verwaltungsgerichtshof 0066/78

0066/78Verwaltungsgerichtshof12.06.1980

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0066/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.06.1980
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1980:1978000066.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.320,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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