Verwaltungsgerichtshof 0046/78

0046/78Verwaltungsgerichtshof06.11.1978

Regest

Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Diverses BauRallg11/4 Begründung Begründungsmangel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0046/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.11.1978

Spruch

I.

Der angefochtene Bescheid wird, soweit mit ihm die Bewilligung zur Einbeziehung der Grundstücke 1647 KG X (Beschwerdeführerin PP), 1642/3, 1642/4, 1642/5, 1650, 1651 und 1652 KG X (Beschwerdeführer JH) mit jener Fläche, die östlich einer die Punkte 44 und 67 des zum Bestandteil des Bescheides erklärten Lageplanes unmittelbar verbindenden Linie gelegen sind, in das Areal des Flughafens Innsbruck erteilt worden ist, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer JH Aufwendungen in der Höhe von S 8.330,-- und der Beschwerdeführerin PP Aufwendungen in der Höhe von S 7.960,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren des Beschwerdeführers JH und der Beschwerdeführerin PP wird abgewiesen.

II.

Die Beschwerde wird, soweit sie von HB, AP, IW, AJ, MH, AH, JK und AN erhoben worden ist, als unbegründet abgewiesen.

Jeder dieser Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 195,-- (zusammen S 1.560,--) und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 861,25 (zusammen S 6.890,--) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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