Verwaltungsgerichtshof 0019/78

0019/78Verwaltungsgerichtshof09.11.1979

Regest

Verbot der reformatio in peius

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0019/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.11.1979

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Steiermark hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.140,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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