Verwaltungsgerichtshof 2846/77

2846/77Verwaltungsgerichtshof11.05.1978

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2846/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.05.1978

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 6,760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird teils ab-, teils zurückgewiesen.

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