Verwaltungsgerichtshof 2840/77

2840/77Verwaltungsgerichtshof12.09.1978

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2840/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.09.1978

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 2.470,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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