Verwaltungsgerichtshof 2774/77

2774/77Verwaltungsgerichtshof19.06.1978

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2774/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.06.1978

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 10.230,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.