Verwaltungsgerichtshof 2757/77

2757/77Verwaltungsgerichtshof31.05.1979

Regest

Ermessen Vorstellungsbehörde (B-VG Art119a Abs5)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2757/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.05.1979

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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