Verwaltungsgerichtshof 2755/77

2755/77Verwaltungsgerichtshof18.06.1979

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2755/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.06.1979

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 3.320,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen

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