Verwaltungsgerichtshof 2740/77

2740/77Verwaltungsgerichtshof22.05.1978

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2740/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.05.1978
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1978:1977002740.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben je zur Hälfte dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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