Verwaltungsgerichtshof 2678/77

2678/77Verwaltungsgerichtshof22.11.1978

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2678/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.11.1978

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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