Verwaltungsgerichtshof 2623/77

2623/77Verwaltungsgerichtshof27.04.1978

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2623/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.04.1978
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1978:1977002623.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 1.720,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird zurückgewiesen.

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