Verwaltungsgerichtshof 2524/77

2524/77Verwaltungsgerichtshof03.10.1978

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2524/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.10.1978

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Die Landeshauptstadt Innsbruck hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 3.320,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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