Verwaltungsgerichtshof 2496/77

2496/77Verwaltungsgerichtshof25.04.1978

Regest

Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1 Baubewilligung BauRallg6

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2496/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.04.1978

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Landeshauptstadt Graz hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 3.280,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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