Verwaltungsgerichtshof 2485/77

2485/77Verwaltungsgerichtshof26.06.1978

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2485/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.1978
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1978:1977002485.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.370,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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