Verwaltungsgerichtshof 2413/77

2413/77Verwaltungsgerichtshof30.10.1978

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2413/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.10.1978
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1978:1977002413.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 1.200,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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