Verwaltungsgerichtshof 2411/77

2411/77Verwaltungsgerichtshof20.06.1978

Regest

Dienstnehmer Begriff Künstlerische Tätigkeit Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des Parteiwillens Manuduktionspflicht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2411/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.06.1978
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1978:1977002411.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 900, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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