Verwaltungsgerichtshof 2390/77

2390/77Verwaltungsgerichtshof15.06.1978

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2390/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.06.1978

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.230,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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