Verwaltungsgerichtshof 2351/77

2351/77Verwaltungsgerichtshof18.05.1978

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2351/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.05.1978

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Steiermark hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.170,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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