Verwaltungsgerichtshof 2335/77

2335/77Verwaltungsgerichtshof24.05.1978

Regest

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2335/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.05.1978

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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