Verwaltungsgerichtshof 2277/77

2277/77Verwaltungsgerichtshof24.01.1978

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2277/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.01.1978
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1978:1977002277.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 900, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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