Verwaltungsgerichtshof 2255/77

2255/77Verwaltungsgerichtshof15.05.1979

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten die zur Zuständigkeit des VfGH gehören (B-VG Art133 Z1) Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte Mängelbehebung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2255/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.05.1979

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bundesland Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 720,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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