Verwaltungsgerichtshof 2253/77

2253/77Verwaltungsgerichtshof10.05.1979

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2253/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.05.1979

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.460,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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