Verwaltungsgerichtshof 2242/77

2242/77Verwaltungsgerichtshof02.03.1979

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2242/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.03.1979

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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