Verwaltungsgerichtshof 2143/77

2143/77Verwaltungsgerichtshof19.03.1980

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2143/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.03.1980

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtwidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 6.463,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren auf Aufwandersatz in der Höhe von S 60,-- wird abgewiesen.

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